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Katastrophenschutzverfahren der EU

Was macht ein Land in Not? An wen wendet es sein Hilfeersuchen? Wie ist koordinierte Hilfe innerhalb der EU möglich? Das Katastrophenschutzverfahren regelt die Zusammenarbeit der EU mit den Mitgliedsstaaten im Bereich Katastrophenschutz. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Ziel des Katastrophenschutzverfahrens ist es, den Einsatz der Bevölkerungsschutzdienste bei Katastrophen großen Ausmaßes zu koordinieren. Solche Notfälle sind beispielsweise Natur- und Technologiekatastrophen, Terrorakte sowie Meeresverschmutzung, die sich innerhalb oder außerhalb der EU ereignen.

Benötigt ein Land Hilfe bei der Bewältigung einer Katastrophe, stellt es Hilfeersuchen an das „Emergency Response Coordination Centre“ (ERCC) – das Kernstück des Katastrophenschutzverfahrens. Das ERCC ist das europäische Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen und rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche besetzt. Es operiert innerhalb der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Europäischen Kommission (GD ECHO) in Brüssel. Nachdem das ERCC ein Hilfeersuchen erhalten hat, leitet es dies weiter an die am Katastrophenschutzverfahren teilnehmenden Staaten. Dies sind die Mitgliedstaaten der EU, Island, Norwegen, Serbien, die Länder der ehemaligen Jugoslawischen Republik sowie die Türkei. Diese Länder haben so genannte EU-Module – Einsatzeinheiten mit definierten Kapazitäten und Fähigkeiten wie z.B. das Hochleistungspumpenmodul des THW – sowie Experten und weitere Kapazitäten beim ERCC gemeldet.

In Deutschland wird das Hilfeersuchen eines betroffenen Landes über das „Gemeinsame Melde- und Lagezentrum“ (GMLZ) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn an die Hilfsorganisationen in Deutschland gesteuert. Das GMLZ ist das deutsche Lagezentrum zur Beobachtung und Darstellung von Gefahrenlagen.

Im Einsatzfall leitet das ERCC Hilfsangebote, zum Beispiel vom THW, an das von der Katastrophe betroffene Land weiter. Das Land entscheidet selbst, welche Hilfe und welches Angebot es annimmt. Wird ein Angebot des THW akzeptiert, erteilt das Bundesinnenministerium den Einsatzauftrag.

Mit der Neuerung des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union 2014 wurde ein so genannter Voluntary Pool geschaffen. Dieser wird auch European Emergency Response Capacity (EERC) genannt. In diesen Freiwilligenpool melden die Teilnehmerstaaten ebenfalls Kapazitäten. Jedoch besteht der Unterschied zum bisherigen Verfahren darin, dass die diese verbindlich für eine Entsendung zur Verfügung stehen, sobald ein Hilfeersuchen eingetroffen ist und die Kapazitäten für einen Hilfseinsatz abgefragt werden. Für die im Voluntary Pool gelisteten Kapazitäten gelten hohe Qualitätsstandards, die in einem Zertifizierungsprozess nachgewiesen werden müssen.

Das Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union umfasst aber nicht nur Einsätze und die Bereitstellung von Einsatzeinheiten und Experten. Es unterstützt und fördert auch Präventions-maßnahmen sowie verschiedene Projekte, die Einsätze vorbereiten, Katastrophenschutzstrukturen aufbauen sowie Strategieentwicklung zum Ziel haben. Hierunter fallen zahlreiche Projekte, an denen das THW teilweise federführend beteiligt ist: Ausbildungen, Großübungen, das Exchange of Experts-Programm, Capacity Building-Projekte mit den Beitrittskandidatenstaaten (IPA), ein Projekt zur Entwicklung von Leitlinien für die Planung und den Aufbau von Kapazitäten für Notunterkünfte im Falle einer Massenevakuierung (MASC) sowie weitere Projekte.

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